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jak2026-05-02 17:33:592026-05-15 17:40:58Betrieblicher-Ersthelferkurs in HagenAktuelles
GEIG 2026: Neue Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Nichtwohngebäuden
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) definiert bereits heute Mindestanforderungen für Ladeinfrastruktur in Nichtwohngebäuden. Seit 2025 gilt für Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen die Pflicht zur Installation mindestens eines Ladepunkts. Bei Neubauten und größeren Renovierungen sind zusätzlich Anteile der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur vorzubereiten.
Mit der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie bis Mai 2026 ist jedoch mit deutlich verschärften Anforderungen zu rechnen. Vorgesehen ist eine höhere Anzahl an Ladepunkten – beispielsweise ein Verhältnis von etwa einem Ladepunkt je fünf Stellplätze – sowie eine deutlich ausgeweitete Vorverkabelung. Darüber hinaus gewinnen technische Aspekte wie Lastmanagement und die Integration in die Energieversorgung zunehmend an Bedeutung.
Damit entwickelt sich Ladeinfrastruktur von einer punktuellen Maßnahme hin zu einem festen Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung und der Standortplanung. Eine frühzeitige und ganzheitliche Planung kann dazu beitragen, spätere Anpassungen und zusätzliche Aufwände zu vermeiden.
Bei uns werden die Anforderungen bereits heute vorausschauend berücksichtigt, indem Vorverkabelungen standardmäßig in die Planung integriert werden, um eine spätere Erweiterung der Ladeinfrastruktur effizient zu ermöglichen.




